Anliegen des Obmanns 2015/4
Flüge nach Deutschland
Mit Schreiben vom 13. März 2015 teilt das Zollkriminalamt in Köln mit, dass das Amtshilfegesuch betreffend Landungen von schweizerisch immatrikulierten Segelflugzeugen auf Nichtzollflugplätzen in Deutschland zurückgezogen wird. Es wird weiterhin nach einer besseren Lösung als jene mit den Streckenflugausweisen gesucht. Allerdings ist nicht mit einer schnellen Änderung zu rechnen. Deswegen bitte ich alle, bei Flügen über die Landesgrenzen hinweg weiterhin den Streckenflugausweis mitzuführen und im Falle einer Landung in Deutschland, die Verfahren, wie sie auf der Rückseite beschrieben sind, korrekt anzuwenden.
Breitenförderungskurse
Ich möchte vor allem jüngere Mitglieder auf die Breitenförderungskurse des SFVS aufmerksam machen. Bitte informiert euch auf der Homepage des Verbandes. Die SGL unterstützt die Teilnahme wenn möglich mit allenfalls benötigtem Fluggerät. Für Fragen stehen die Fluglehrer jederzeit zur Verfügung.
Euer Obmann
Christian Abegg
Letzte Änderung am 2015-03-19
Publiziert am 2015-03-19
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